Darf die Sparkasse mein Konto kündigen – oder ich meins?

Das Girokonto ist kein Dauerverhältnis auf Lebenszeit. Sowohl Sie als Kunde als auch die Sparkasse haben das Recht, das Kontovertragsverhältnis zu kündigen. Was dabei gilt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie der Kontovertrag selbst.

So kündigen Sie Ihr Sparkassen-Konto

Ordentliche Kündigung durch den Kunden

Als Kunde können Sie ein Girokonto grundsätzlich jederzeit ohne Frist kündigen, sofern kein anderes im Vertrag vereinbart wurde. Die meisten Sparkassen-Konten haben keine Mindestlaufzeit. Die Kündigung sollte aus Dokumentationsgründen schriftlich (per Brief oder über das Online-Banking-Postfach) erfolgen.

Was muss die Kündigung enthalten?

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
  • Die IBAN des zu kündigenden Kontos
  • Den ausdrücklichen Kündigungswunsch
  • Das gewünschte Kündigungsdatum (oder "zum nächstmöglichen Termin")
  • Ggf. Angabe des Zielkontos für Restguthaben

Darf die Sparkasse das Konto einfach kündigen?

Ja – auch die Bank darf kündigen. Sie muss dabei aber Fristen und gesetzliche Vorgaben einhalten:

  • Die Sparkasse muss mindestens 2 Monate im Voraus kündigen.
  • Die Kündigung muss begründet sein, wenn ein Basiskonto gekündigt wird (nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen möglich).
  • Für normale Girokonten kann die Bank ohne Angabe von Gründen kündigen, muss aber die Frist einhalten.

Das Recht auf ein Basiskonto

Seit 2016 hat in Deutschland jede Person – unabhängig von Wohnsitz, Einkommen oder Schufa-Einträgen – das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Sparkassen sind zur Eröffnung verpflichtet, wenn kein gesetzlicher Ausnahmegrund vorliegt. Dieses Recht ist im Zahlungskontengesetz (ZKG) verankert.

Der kostenlose Kontowechselservice

Seit 2016 schreibt das Zahlungskontengesetz vor, dass Banken einen kostenlosen Kontowechselservice anbieten müssen. Das bedeutet:

  1. Sie eröffnen ein Konto bei einer neuen Bank.
  2. Die neue Bank koordiniert den Wechsel mit der alten Bank innerhalb von 12 Werktagen.
  3. Daueraufträge und Lastschriftmandate werden automatisch übertragen.
  4. Zahlungspartner (Arbeitgeber, Vermieter etc.) werden informiert.

Dieser Service ist für Sie als Kunde kostenlos und soll den Wechsel so reibungslos wie möglich gestalten.

Kontogebühren: Wann darf die Bank erhöhen?

Ein wichtiges Verbraucherrecht betrifft die Änderung von Kontogebühren. Banken dürfen Gebühren nicht einfach stillschweigend erhöhen. Sie müssen:

  • Änderungen mindestens 2 Monate im Voraus ankündigen
  • Kunden aktiv über Änderungen informieren
  • Den Kunden die Möglichkeit geben, dem zu widersprechen oder zu kündigen

Widersprechen Sie Preiserhöhungen schriftlich, wenn Sie nicht einverstanden sind. Im Widerspruchsfall können Sie das Konto kostenfrei kündigen, auch wenn eigentlich eine Frist gilt.

Beschwerden: Wo können Sie sich Hilfe holen?

Bei Streitigkeiten mit Ihrer Sparkasse steht Ihnen der kostenlose Ombudsmann der Sparkassen (Schlichtungsstelle) zur Verfügung. Alternativ können Sie sich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden. Ein Rechtsanwalt für Bankrecht ist bei größeren Streitwerten ebenfalls empfehlenswert.